1. Grundsätzliches:

Die Kosten für eine rechtliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundsätzlich sind zwei verschiedene Abrechnungsvarianten möglich: nach dem Gegenstandswert und der Gebührentabelle des RVG, oder nach individueller Vergütungsvereinbarung (Stundensätze oder Pauschalhonorar).

 

2. Erstberatung:

Die Kosten für eine Erstberatung vereinbaren wir im Einzelfall flexibel für den jeweiligen Sachverhalt mit Ihnen. Sie belaufen sich bei einer Beratung mit einer Dauer bis zu 30 Minuten in der Regel auf 100,00 € (netto) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Kosten der anwaltlichen Vertretung vor Gericht:

Die Gebühren des Rechtsanwalts für die gerichtliche Vertretung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das RVG kennt Wertgebühren und Rahmengebühren. Die Bemessungsgrundlage für die Abrechnung von Wertgebühren ist der Gegenstandswert, z.B. der Wert einer Forderung oder Sache, um die gestritten wird. Alternativ kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden.

 

4. Kosten der außergerichtlichen Vertretung:

Bei außergerichtlicher Tätigkeit gibt es die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung. So können wir für jeden Einzelfall eine flexible Lösung vereinbaren. Dies kann eine Pauschalvergütung oder eine Abrechnung nach einem Stundensatz sein. Im Einzelfall kann jedoch auch hier eine Abrechnung nach dem RVG angemessen sein.

 

 

 

 

 

 

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